Hausordnung
Lehrlingswohnheim Philipp Karl
Wo viele verschiedene Menschen zusammenkommen sind Rahmenbedingungen erforderlich bezüglich gegenseitiger Rücksichtsnahme, Sicherheit, Hygiene und Menschlichkeit.
Allgemein

Unser Wohnheim ist werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet

Anreise am Sonntag von 19:00 bis 22:00 Uhr, werktags von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich

Alle Bewohner müssen bis spätestens 22:00 Uhr im Wohnheim sein, unsere Tür ist danach verschlossen

Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten, absolute Nachruhe ist ab 23:00 Uhr

Besuch ist nur zu unseren Bürozeiten von 17:00 bis 21:45 Uhr gestattet. Anmeldung ist erforderlich

Zum Be- und Entladen kann unser Innenhof genutzt werden. Das Parken im Hof ist nicht gestattet

Dir stehen im Casino Kicker, Billiard und Darts zur Verfügung. Bitte wende dich an unsere Betreuer
Verpflegung

Zur Selbstverpflegung können unsere Gemeinschaftsküchen benutzt werden. Nach Gebrauch Küche/Geschirr reinigen

Frühstück bieten wir von Montag bis Freitag von 7:00 bis 7:45 Uhr in unserem Frühstückraum an

Das Zubereiten von Speisen auf dem Zimmer ist untersagt
Abreisetag

Ab 7:00 bis 7:45 Uhr ist der Zimmerschlüssel im Büro abzugeben

Bei vorzeitiger Abreise den Zimmerschlüssel im Briefkasten bei den Betreuern bitte einwerfen.

Zimmer sind aufzuräumen, Betten abzuziehen und Müllbeutel vor die Tür zu stellen
Betäubungsmittel

Alkohol und Betäubungsmittel sind im ganzen Lehrlingswohnheim (Innen- und Außenbereich) verboten

Besteht ein Verdacht auf Drogenkonsum, muss mit Konsequenzen gerechnet werden

Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet
Sachbeschädigung

Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 200€ in Rechnung gestellt

Die Zimmer werden auf Schäden überprüft. Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt

Wird der Feueralarm ausgelöst muss der Verursacher die Kosten des Feuerwehreinsatzes (ca. 700 €) tragen
Wer gegen die Heimordnung verstößt, muss mit entsprechenden Maßnahmen und ggf. mit dem sofortigen Auschluss rechnen. Die Missachtung wird den Eltern, dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule ggf. der Handwerkskammer mitgeteilt.