Hausordnung
Lehrlingswohnheim Philipp Karl
Wo viele verschiedene Menschen zusammenkommen sind Rahmenbedingungen erforderlich bezüglich gegenseitiger Rücksichtsnahme, Sicherheit, Hygiene und Menschlichkeit.
Allgemein
Unser Wohnheim ist werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet
Anreise am Sonntag von 19:00 bis 22:00 Uhr, werktags von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich
Alle Bewohner müssen bis spätestens 22:00 Uhr im Wohnheim sein, unsere Tür ist danach verschlossen
Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten, absolute Nachruhe ist ab 23:00 Uhr
Besuch ist nur zu unseren Bürozeiten von 17:00 bis 21:45 Uhr gestattet. Anmeldung ist erforderlich
Zum Be- und Entladen kann unser Innenhof genutzt werden. Das Parken im Hof ist nicht gestattet
Dir stehen im Casino Kicker, Billiard und Darts zur Verfügung. Bitte wende dich an unsere Betreuer
Verpflegung
Zur Selbstverpflegung können unsere Gemeinschaftsküchen benutzt werden. Nach Gebrauch Küche/Geschirr reinigen
Frühstück bieten wir von Montag bis Freitag von 7:00 bis 7:45 Uhr in unserem Frühstückraum an
Das Zubereiten von Speisen auf dem Zimmer ist untersagt
Abreisetag
Ab 7:00 bis 7:45 Uhr ist der Zimmerschlüssel im Büro abzugeben
Bei vorzeitiger Abreise den Zimmerschlüssel im Briefkasten bei den Betreuern bitte einwerfen.
Zimmer sind aufzuräumen, Betten abzuziehen und Müllbeutel vor die Tür zu stellen
Betäubungsmittel
Alkohol und Betäubungsmittel sind im ganzen Lehrlingswohnheim (Innen- und Außenbereich) verboten
Besteht ein Verdacht auf Drogenkonsum, muss mit Konsequenzen gerechnet werden
Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet
Sachbeschädigung
Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 200€ in Rechnung gestellt
Die Zimmer werden auf Schäden überprüft. Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt
Wird der Feueralarm ausgelöst muss der Verursacher die Kosten des Feuerwehreinsatzes (ca. 700 €) tragen
Wer gegen die Heimordnung verstößt, muss mit entsprechenden Maßnahmen und ggf. mit dem sofortigen Auschluss rechnen. Die Missachtung wird den Eltern, dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule ggf. der Handwerkskammer mitgeteilt.