Hausordnung

Lehrlingswohnheim Philipp Karl

Wo viele verschiedene Menschen zusammenkommen sind Rahmenbedingungen erforderlich bezüglich gegenseitiger Rücksichtsnahme, Sicherheit, Hygiene und Menschlichkeit.

Allgemein

Öffnungszeiten

Unser Wohnheim ist werktags von 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet

Anreise

Anreise am Sonntag von 19:00 bis 22:00 Uhr, werktags von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich

Tür verschlossen

Alle Bewohner müssen bis spätestens 22:00 Uhr im Wohnheim sein, unsere Tür ist danach verschlossen

Zimmerlautstärke / Nachtruhe

Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten, absolute Nachruhe ist ab 23:00 Uhr

Besuch

Besuch ist nur zu unseren Bürozeiten von 17:00 bis 21:45 Uhr gestattet. Anmeldung ist erforderlich

Parken

Zum Be- und Entladen kann unser Innenhof genutzt werden. Das Parken im Hof ist nicht gestattet

Kicker

Dir stehen im Casino Kicker, Billiard und Darts zur Verfügung. Bitte wende dich an unsere Betreuer

Verpflegung

Küche

Zur Selbstverpflegung können unsere Gemeinschaftsküchen benutzt werden. Nach Gebrauch Küche/Geschirr reinigen

Frühstück

Frühstück bieten wir von Montag bis Freitag von 7:00 bis 7:45 Uhr in unserem Frühstückraum an

Zimmer

Das Zubereiten von Speisen auf dem Zimmer ist untersagt

Abreisetag

Schlüssel

Ab 7:00 bis 7:45 Uhr ist der Zimmerschlüssel im Büro abzugeben

Briefkasten

Bei vorzeitiger Abreise den Zimmerschlüssel im Briefkasten bei den Betreuern bitte einwerfen.

Müll

Zimmer sind aufzuräumen, Betten abzuziehen und Müllbeutel vor die Tür zu stellen

Betäubungsmittel

Kein Alkohol

Alkohol und Betäubungsmittel sind im ganzen Lehrlingswohnheim (Innen- und Außenbereich) verboten

Keine Drogen

Besteht ein Verdacht auf Drogenkonsum, muss mit Konsequenzen gerechnet werden

Rauchen

Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherzonen gestattet

Sachbeschädigung

Rechnung

Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 200€ in Rechnung gestellt

Schäden

Die Zimmer werden auf Schäden überprüft. Beschädigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt

Feueralarm

Wird der Feueralarm ausgelöst muss der Verursacher die Kosten des Feuerwehreinsatzes (ca. 700 €) tragen

Wer gegen die Heimordnung verstößt, muss mit entsprechenden Maßnahmen und ggf. mit dem sofortigen Auschluss rechnen. Die Missachtung wird den Eltern, dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule ggf. der Handwerkskammer mitgeteilt.

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